Es gibt Neuigkeiten

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html

(Punkt 3.2.2.)

 

Liebe Eltern,

es ist jetzt fast eine Woche vergangen und es gibt für uns gute Neuigkeiten.

Wie soeben das Gesundheitsamt mitteilte, können sich Kontaktpersonen, die negativ getestet sind ab Freitag freitesten. Dafür haben Sie drei Möglichkeiten.

  1. 10 Tage Quarantäne ohne abschließenden Test
  1. 5 Tage mit PCR-Test bei Probenentnahme frühestens am 5. Tag.
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor dem 5. Tag der Quarantäne eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. Bei Personen, die regelmäßig im Rahmen einer seriellen Teststrategie getestet werden (z.B. Schülerinnen und Schüler), kann der negative Nachweis auch mittels qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests erwogen werden. Die Testung mittels Antigen-Schnelltest sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.
  2. 7 Tage mit Antigen-Schnelltest bei Probenentnahme frühestens am 7. Tag.
    Die Entlassung aus der Quarantäne erfolgt erst nach Erhalt des negativen Testergebnisses. Wird bereits vor Quarantäneende eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt, so verkürzt ein negatives Testergebnis die Quarantänedauer nicht. Es sind qualitativ hochwertige Antigen-Schnelltests zu verwenden. Die Testung sollte als Fremdtestung durch oder unter Aufsicht vor Ort von geschulten Personen (überwachter Antigen-Test zur Eigenanwendung) erfolgen.

Grundsätzlich gilt, dass das Testverfahren umso sensitiver sein muss, je mehr die Quarantänezeit verkürzt wird.

Die Schulschließung bleibt davon gegenwärtig noch unberührt. Hier wird es einen Nachtrag zur bestehenden Verfügung geben. Ich werde Sie zeitnah informieren.

 

Jana Opitz

Rektorin